FMH und Tarifpartner klären Notfallversorgung im TARDOC
Gemeinsam haben die Tarifpartner, darunter die FMH, einen guten Kompromiss für die Abrechnung von Notfallleistungen im TARDOC gefunden.
Damit wird die ambulante Notfallversorgung gestärkt und Rechtssicherheit geschaffen. Die Notfallpositionen werden gleichermassen selbständig und unselbständig erwerbenden Ärztinnen und Ärzten vergütet und der Begriff «Inkonvenienz» wurde aus den Dringlichkeits- und Notfallpauschalen gestrichen. Während der regulären Öffnungszeiten tagsüber dürfen Permanencen die Dringlichkeitspauschalen nicht anwenden.
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