Zulassung
Kantonale Berufsausübungsbewilligung BAB
Die kantonale BAB wird durch das Gesundheitsamt der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI) erteilt:
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern
Gesundheitsamt
Abteilung Bewilligungen
Rathausplatz 1
Postfach
3000 Bern 8
Tel. +41 31 636 43 86
info.bewi.gaextra@be.ch
www.gsi.be.ch
Voraussetzungen
- Eidgenössisches oder eidgenössisch anerkanntes Arztdiplom sowie ein eidgenössischer oder eidgenössisch anerkannter Weiterbildungstitel.
- Die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller muss vertrauenswürdig sein, physisch und psychisch Gewähr für eine einwandfreie Berufsausübung bieten sowie eine Amtssprache des Kantons Bern beherrschen.
- Ausländische Diplome und ausländische Weiterbildungstitel müssen vor der Einreichung des Gesuchs durch die Medizinalberufekommission (MEBEKO) des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) anerkannt werden.
Bundesamt für Gesundheit BAG
MEBEKO
Ressort Ausbildung
Schwarzenburgstrasse 157
3003 Bern
Tel. +41 58 462 94 83
MEBEKOextra@bag.admin.ch - Eintrag im Medizinalberuferegister (MedReg).
Zahlstellenregisternummer ZSR
Im Auftrag der schweizerischen Krankenversicherer erteilt die SASIS AG Zahlstellenregisternummern. Die Beantragung einer neuen ZSR-Nummer erfolgt über das Onlineportal zsrnext. (Hinweis: Papierdossiers werden nicht mehr entgegengenommen).
Antrag für die Zahlstellenregister-Nummer (ZSR-Nr.)
Folgende Dokumente müssen hochgeladen werden:
Identitätsnachweis
(amtliches Ausweisdokument wie Identitätskarte, Pass oder Personalausweis)
Kantonale Bewilligung für die Berufsausübung als Arzt oder Ärztin
nach Art. 34 des Medizinalberufegesetzes (MedBG) ausgestellt durch das Gesundheitsamt der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI):
Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern
Gesundheitsamt
Abteilung Bewilligungen
Rathausplatz 1
Postfach
3000 Bern 8
Tel. +41 31 636 43 86
info.bewi.gaextra@be.ch
Kantonale Zulassung als Arzt oder Ärztin zu Lasten der OKP
gemäss Art. 38 KVV (in Erfüllung auch von Art. 55a KVG) tätig sein zu dürfen oder kantonale Bestätigung einer «Besitzstandswahrung gemäss Abs. 2 der Übergangsbestimmungen zur KVG-Änderung vom 19. Juni 2020, ebenfalls ausgestellt durch das Gesundheitsamt der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern (GSI)
Aktuelle Beitrittsbestätigung zum schweizerischen Ärzte-Tarifwerk TARMED
Wer dem TARMED beitreten will, muss bei der Aerztegesellschaft des Kantons Bern eine Mitgliedschaft oder einen Einzelbeitritt als Nichtmitglied beantragen:
Aerztegesellschaft des Kantons Bern
Amthausgasse 28
3011 Bern
Tel. +41 31 330 90 00
infoextra@bekag.ch
GLN: Global Location Number
(frühere Bezeichnung EAN-Code)Alle Ärztinnen und Ärzte mit einem eidgenössischen oder einem von der MEBEKO anerkannten Diplom finden Ihre GLN unter:
Gesundheitsberufeplattform (admin.ch)
Falls Sie dort keine GLN finden, können Sie diese beim BAG unter der E-Mail-Adresse medregextra@bag.admin.ch erfragen.