Notfalldienst
Die vereinsinterne Organisation und Durchführung des Notfalldienstes obliegt den jeweiligen Bezirksvereinen (BV) der BEKAG (vgl. dazu Art. 2 und 4 der Statuten der BEKAG sowie Art. 14a des Reglements über die Ergänzung, Anwendung und Durchführung der eidgenössischen Standesordnung der BEKAG). Die Oberaufsicht nimmt die BEKAG wahr.
Weitere Informationen zur Notfalldienstpflicht finden Sie auf der Webseite der Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion des Kantons Bern GSI: www.gef.be.ch